Meldung des Datenschutzbeauftragten (DSB)

Die Meldung Ihres Datenschutzbeauftragten sollte über das Online-Meldeportal der Aufsichtsbehörde erfolgt sein. Ist dies bisher noch nicht geschehen, sollte die Meldung schnell nachgeholt werden. Denn auch die Aufsichtsbehörde selbst prüft das Vorhandensein dieser Meldung von Zeit zu Zeit und weißt ggf. auf ein Fehlen hin. Über das Portal können zudem schnell und einfach Änderungen vorgenommen werden. Das Portal der LfD Niedersachsen können Sie hier finden: Meldung von Datenschutzbeauftragten | Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen

Publiziert am von J. Schade | Dieser Beitrag wurde unter Aufsichtsbehörde, EU-DSGVO abgelegt und mit verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.