Die Nutzung von Social Media Plattformen wie Facebook, Instagram und Co. ist für öffentliche Stellen zu einem wichtigen Kommunikationskanal geworden. Doch machen die kommerzielle Verwertung personenbezogener Daten und die Tatsache, dass die Betreiber der Plattformen oftmals außerhalb der EU sitzen, die Nutzung von Social Media Plattformen zu einem datenschutzrechtlich schwierigen Thema.
Mit dem „Handlungsrahmen für die Nutzung von Social Media durch öffentliche Stellen“ zeigt der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) einen ausführlichen Weg auf, wie öffentliche Stellen ihre Social Media Angebote so auswählen und einrichten können, dass sie den Vorgaben des Datenschutzrechts entsprechen.
Den Handlungsrahmen des LfDI finden Sie hier:
https://www.datenschutz.rlp.de/fileadmin/lfdi/Dokumente/Handlungsrahmen_Soziale_Medien_20200306.pdf