Best-Practice im Homeoffice

Das Bayrische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat eine Checkliste mit den wichtigsten Praxismaßnahmen im Homeoffice entsprechend den geltenden gesetzlichen Datenschutzvorgaben erstellt. Mit acht ausführlichen Prüfpunkten soll so ein Best-Practice-Ansatz umgesetzt werden können.

Weitere Informationen und die Checkliste finden Sie hier: https://www.lda.bayern.de/media/best_practise_homeoffice_baylda.pdf

Publiziert am von J. Schade | Dieser Beitrag wurde unter Datenschutz, EU-DSGVO abgelegt und mit , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.