Einführung eines Dokumentenmanagementsystems

Mit zunehmender Digitalisierung der Verwaltungsabläufe wird die Einführung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) für viele Kommunen ein Thema. Die Einführung bedeutet jedoch mitunter einen hohen Anpassungsbedarf in der Verwaltung und die Überprüfung datenschutzrechtlicher Aspekte. Damit der Datenschutz rechtzeitig berücksichtigt werden kann, wurde eine Liste mit den zu erstellenden Dokumenten/Informationen erstellt, die aus datenschutzrechtlicher Sicht vor der Einführung eines DMS geprüft werden müssen. Sie kann ab sofort in der KomBox abgerufen werden. Gerne unterstützen wir Sie bei der datenschutzrechtlichen Bewertung.

Publiziert am von J. Schade | Dieser Beitrag wurde unter Allgemein abgelegt und mit , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.