Aktualisierter Mustervordruck für die Benennung des Datenschutzbeauftragten

Die verantwortliche Stelle hat den Datenschutzbeauftragten (DSB) gemäß den aktuellen Datenschutzvorschriften zu benennen. Dies bedarf nicht zwingend der Schriftform. Jedoch empfiehlt es sich aus Gründen der Rechtssicherheit und aufgrund gestiegener Nachweispflichten die Benennung in geeigneter Form zu dokumentieren. 

Um die Erfüllung der nach der DSGVO (und weiterer Spezialvorschriften) obliegenden DSB-Aufgaben effizient zu gestalten und vorhandenes Spezialwissen gezielt einzusetzen, nehmen wie bisher mehrere KDO-Mitarbeiter/innen gemeinsam die Aufgaben des DSB wahr, wobei einer federführend als DSB agiert und die anderen Teammitarbeiter/innen eine Vertretungsrolle übernehmen.

Eine aktualisierte Mustervorlage für eine dokumentierte Benennung des DSB, die die o. g. Aspekte berücksichtigt, wurde in der KomBox veröffentlicht.

Publiziert am von Thorsten Roßkamp | Dieser Beitrag wurde unter Allgemein, Datenschutz, EU-DSGVO veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.