Führen von Besucherlisten

Aufgrund der Öffnung von Kommunalverwaltungen für den Kundenverkehr erreichten uns in den vergangenen Tagen vermehrt Anfragen zur Dokumentation von Kontaktdaten. Aktuell (11. Mai 2020) besteht durch die Corona-Verordnung in Niedersachsen keine derartige Verpflichtung für Kommunalverwaltungen, wie es z.B. für Friseurbetriebe oder Restaurants der Fall ist. Die Verordnung ist hier einzusehen: https://www.niedersachsen.de/download/155109/Nds._GVBl._Nr._13_2020_vom_09.05.2020_S._95-106.pdf

Es gibt somit zurzeit keine Rechtsgrundlage für die Erfassung von Kontaktdaten durch Kommunalverwaltungen. Falls bereits Kontaktdaten bei Kundenbesuchen erhoben werden, ist dieses Vorgehen aktuell rechtswidrig, da es ohne Rechtsgrundlage erfolgte. Wir raten dringend dazu, ggf. schon erhobene Kontaktdaten zu vernichten.

Für eigene Wirtschaftsbetriebe finden Sie auf den Webseiten der Nds. Landesbeauftragten für Datenschutz einige Hinweise: https://lfd.niedersachsen.de/startseite/themen/wirtschaft/corona-kontakdaten-187846.html

Publiziert am von J. Schade | Dieser Beitrag wurde unter Datenschutz abgelegt und mit , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.