Geschützter Begriff „Webinar“

Wir wurden von einem Kunden darauf hingewiesen, dass der Begriff „Webinar“ urheberrechtlich geschützt ist. Nähre Details finden Sie z.B. hier:

https://www.e-recht24.de/news/markenrecht/12205-webinar-abmahnung.html

Publiziert am von J. Schade | Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.