Gremiensitzung per Videokonferenz in der Pandemie

Aufgrund der Corona-Pandemie besteht derzeit die Möglichkeit gemäß § 182 Abs. 2 Nr. 3 NKomVG auch Gremiensitzungen per Videokonferenz durchzuführen. Grund hierfür ist die epidemische Lage nationaler bzw. landesweiter Tragweite, wie es Abs. 1 der Norm verlangt. Im Gegensatz zu einem Streaming von Ratssitzungen nach § 64 Abs. 2 Satz 2 NKomVG, wird eine Anpassung der Hauptsatzung hier nicht erforderlich sein.

Publiziert am von J. Schade | Dieser Beitrag wurde unter Allgemein abgelegt und mit , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.