Einführungsveranstaltung in die Datenschutzkoordination.

Das KDO – Datenschutzteam bietet regelmäßig kostenfreie Einführungsveranstaltungen für neue Datenschutzkoordinatoren an. Hierzu laden wir per Videokonferenz  ein. Im Wesentlichen geht es darum, das Aufgabengebiet eines Datenschutzkoordinators und die damit verbundenen Fragenstellungen Ihrerseits zu erörtern, und Ihnen somit einen bestmöglichen Start als Datenschutzkoordinator zu ermöglichen.

Datum:

Montag: 21. September 2020 – 14:00 bis 15:30 Uhr

Nutzen Sie diese Gelegenheit und melden Sie sich rechtzeitig an! Rückmeldung bitte bis zum 14.09.2020 an anja.orth@kdo.de.

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Kurzprüfung von Videokonferenzsystemen

Mit einer Kurzprüfung von Videokonferenzsystemen hat die Berliner Beauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit  eine Übersicht zur Datenschutzkonformität von 17 Systemen ausgearbeitet. Der Schwerpunkt lag hier vor allem auf der Bewertung der Rechtskonformität von Auftragsverarbeitungsverträgen der Systemanbieter.

So erhielten Big Blue Button von Werk21, Wire, Tixeo Cloud oder bestimmte kommerziell bereitgestellte Instanzen von Jitsi positive Bewertungen. Zoom, Skype oder Microsoft Teams fielen hingegen negativ auf.

Wie andere Videokonferenzsysteme abgeschnitten haben, erfahren Sie hier: https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/orientierungshilfen/2020-BlnBDI-Hinweise_Berliner_Verantwortliche_zu_Anbietern_Videokonferenz-Dienste.pdf

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Best-Practice im Homeoffice

Das Bayrische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat eine Checkliste mit den wichtigsten Praxismaßnahmen im Homeoffice entsprechend den geltenden gesetzlichen Datenschutzvorgaben erstellt. Mit acht ausführlichen Prüfpunkten soll so ein Best-Practice-Ansatz umgesetzt werden können.

Weitere Informationen und die Checkliste finden Sie hier: https://www.lda.bayern.de/media/best_practise_homeoffice_baylda.pdf

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Einführung eines Dokumentenmanagementsystems

Mit zunehmender Digitalisierung der Verwaltungsabläufe wird die Einführung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) für viele Kommunen ein Thema. Die Einführung bedeutet jedoch mitunter einen hohen Anpassungsbedarf in der Verwaltung und die Überprüfung datenschutzrechtlicher Aspekte. Damit der Datenschutz rechtzeitig berücksichtigt werden kann, wurde eine Liste mit den zu erstellenden Dokumenten/Informationen erstellt, die aus datenschutzrechtlicher Sicht vor der Einführung eines DMS geprüft werden müssen. Sie kann ab sofort in der KomBox abgerufen werden. Gerne unterstützen wir Sie bei der datenschutzrechtlichen Bewertung.

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Kommunikationssoftware und Datenschutz: Ein hilfreicher Überblick

In einem Merkblatt hat die Datenschutzbeauftragte des Kanton Zürich insgesamt neun Kommunikationssoftwares (darunter Facebook Messenger, iMessage und Skype) analysiert und die technischen Anforderungen hinsichtlich des Datenschutzes beleuchtet. Die Ergebnisse hierzu wurden in einer übersichtlichen Tabelle festgehalten, die Sie hier finden können:

https://dsb.zh.ch/dam/dsb/publikationen/formulare_und_merkblaetter/Merkblatt_Selbstdatenschutz_Vergleich_Kommunikationssoftware.pdf

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