Aufgrund einer Veranstaltung sind wir am Mo., 9. Sept. 2019, nur eingeschränkt erreichbar. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an Herrn Roßkamp:
Mobil: 01520 8988558 oder
E-Mail: datenschutz@kdo.de
Eingeschränkte Erreichbarkeit am Mo., 9.9.19
Nutzung von WhatsApp in öffentlichen Stellen
Immer wieder erreichen uns Anfragen hinsichtlich der Zulässigkeit einer dienstlichen Nutzung von WhatsApp. In einem aktuellen Fall fragte eine Kommune nach ob es möglich ist, Schuldner durch die Vollstreckungsbehörde per WhatsApp auf noch fällige Zahlungen aufmerksam zu machen.
Wir weisen in diesem Zusammenhang auf die Aussagen der Landesbeauftragten für den Datenschutz hin, welche aus datenschutzrechtlicher Sicht eine grundsätzliche Nutzung von WhatsApp durch öffentliche Stellen nach derzeitigen Stand generell nicht zulassen: https://lfd.niedersachsen.de/startseite/themen/kommunales/merkblatt-fuer-verantwortliche-zur-nutzung-von-whatsapp-bei-behoerden-und-sonstigen-oeffentlichen-stellen-in-niedersachsen-171394.html“
Umsetzung der DSGVO in Kommunen, LfD veröffentlicht Abschlussbericht
Im November 2018 wurden von der Aufsichtsbehörde 150 öffentliche Stellen zum Stand des Datenschutzes befragt. Nun ist dazu ein Abschlussbericht erstellt worden, der auf der Internetseite der Landesdatenschutzbeauftragten (LfD) abgerufen werden kann https://lfd.niedersachsen.de/startseite/allgemein/presseinformationen/umsetzung-der-ds-gvo-in-kommunen-178850.html.
Zudem haben die Kommunen, die einen Fragebogen beantwortet haben, eine Einzelauswertung erhalten. Diese sollte mit Ihrem zuständigen Datenschutzbeauftragten besprochen und die daraus resultierenden Maßnahmen erarbeitet werden.
Außerdem weist die LfD darauf hin, dass weitere Überprüfungen, auch vor Ort, möglich sind. Deshalb sollten sich auch die nicht betroffenen Kommunen nicht ausruhen, sondern weiter an der Umsetzung der DSGVO arbeiten.
Neue Muster-Dienstanweisung-Datenschutz vorhanden
Was lange währt, wird endlich gut… Nach diesem Motto hat das Team Datenschutz in den letzten Monaten intensiv an einem neuen Muster für die Datenschutz-Dienstanweisung gearbeitet. Heute haben wir das Muster nun fertiggestellt und es für unsere Kunden zur Nutzung in der KomBox veröffentlicht. Wir haben versucht, möglichst viele Bedarfe abzudecken, eine Anpassung auf den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort wird dennoch notwendig sein.
Arbeitskreis Datenschutz der Städte und Gemeinden u. sonstige Stellen
Die Folien zum Arbeitskreis der Städte und Gemeinden u. sonstige Stellen am 11.06.2019 wurden in der KomBox veröffentlicht.