Aus aktuellem Anlass wird um eine erhöhte Aufmerksamkeit gebeten, es befinden sich derzeit E-Mails mit Schadsoftware im Umlauf! Es ist mit vermehrten Angriffen zu rechnen.
Zero-Day-Lücken in Edge und Internet Explorer
heise.de weist in einem Artikel auf die o.g. Lücken hin. Microsoft hat noch kein Patch zur Verfügung gestellt.
„Bislang ist noch kein Fall bekannt, in dem die Lücken tatsächlich durch Angreifer ausgenutzt wurden. Da Microsoft keine Updates veröffentlicht hat, bleibt Nutzern (außer dem wohl etwas übertriebenen Meiden beider Browser) vorerst ein gesundes Misstrauen und der verantwortungsvolle, kritische Umgang mit Web-Inhalten als bester Schutzmechanismus.“
Wieder gefälschte Bewerbungsmails im Umlauf
Die Polizei Niedersachsen warnt in dem Ratgeber Internetkriminalität derzeit wieder vor gefälschten Bewerbungsmails mit Schadsoftware. Die Meldung mit Beispielen kann hier abgerufen werden:
https://www.polizei-praevention.de/aktuelles/bewerbungsmail-mit-schadsoftware-gandcrab-version-52-im-umlauf.html
Wir ziehen um!
Am Do., 21.2.2019, ziehen wir (DSB) in unser neues Bürogebäude um.
Bitte verwenden Sie gerne für die Übersendung von Briefpost an die Datenschutzbeauftragten unsere neue Postanschrift: Zweckverband KDO, Am Patentbusch 2, 26125 Oldenburg
Hinweis: Am Umzugstag sind wir vormittags tel. nur eingeschränkt erreichbar: 0441 / 9714 158.
Bürgerinformationssystem, Bußgeld wegen E-Mail Verteiler, Internetseite
Aus aktuellem Anlass möchten wir einige Hinweise zur Nutzung des Internets bzw. der Internetdienste durch die Verwaltungen geben.
Veröffentlichungen im Bürgerinformationssystem:
Die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten (z.B. für Bebauungsplanverfahren) ist rechtmäßig, wenn dafür eine der folgenden Bestimmungen vorliegt.
- die Einwilligung der Betroffenen (Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO)
- zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO)
- Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe im öffentlichen Interesse bzw. zur Ausübung der öffentlichen Gewalt (Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO)
Sofern Art. 6 Abs. 1 lit. c oder e DS-GVO in Betracht kommen, bedarf es einer Rechtsgrundlage z.B. ein Gesetz (Art. 6 Abs. 3 lit. b DS-GVO). Bei der Veröffentlichung von personenbezogenen Daten in Bauleitverfahren werden im Regelfall diese Erlaubnistatbestände nicht vorliegen. Daher sind die entsprechenden Unterlagen vor der Veröffentlichung anzupassen.
Wir empfehlen grundsätzlich vor der Veröffentlichung von Dokumenten deren Rechtmäßigkeit zu prüfen und ggf. die personenbezogenen Daten zu entfernen. Weitere Informationen erhalten Sie z.B. von der LfD Nds.
Bußgeld wegen offenem Mail-Verteiler
Die Mitteldeutsche Zeitung berichtete von mehreren Geldbußen, weil hunderte E-Mail-Adressen im offenen Verteiler verschickt wurden. Dabei können mehrere Empfänger zum Beispiel über BCC angeschrieben werden, ohne dass die Empfänger die E-Mail Adressen der anderen sehen können. Nähere Informationen finden Sie z.B. im 22. Tätigkeitsbericht der LfD Nds. auf S. 74
Nachladen von gestalterischen Elementen auf der Website
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