Bürgerinformationssystem, Bußgeld wegen E-Mail Verteiler, Internetseite

Aus aktuellem Anlass möchten wir einige Hinweise zur Nutzung des Internets bzw. der Internetdienste durch die Verwaltungen geben.

Veröffentlichungen im Bürgerinformationssystem:
Die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten (z.B. für Bebauungsplanverfahren) ist rechtmäßig, wenn dafür eine der folgenden Bestimmungen vorliegt.

  • die Einwilligung der Betroffenen (Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO)
  • zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO)
  • Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe im öffentlichen Interesse bzw. zur Ausübung der öffentlichen Gewalt (Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO)

Sofern Art. 6 Abs. 1 lit. c oder e DS-GVO in Betracht kommen, bedarf es einer Rechtsgrundlage z.B. ein Gesetz (Art. 6 Abs. 3 lit. b DS-GVO). Bei der Veröffentlichung von personenbezogenen Daten in Bauleitverfahren werden im Regelfall diese Erlaubnistatbestände nicht vorliegen. Daher sind die entsprechenden Unterlagen vor der Veröffentlichung anzupassen.

Wir empfehlen grundsätzlich vor der Veröffentlichung von Dokumenten deren Rechtmäßigkeit zu prüfen und ggf. die personenbezogenen Daten zu entfernen. Weitere Informationen erhalten Sie z.B. von der LfD Nds.

https://www.lfd.niedersachsen.de/themen/kommunales/veroeffentlichungen_im_internet/veroeffentlichungen-im-internet-56183.html

Bußgeld wegen offenem Mail-Verteiler

Die Mitteldeutsche Zeitung berichtete von mehreren Geldbußen, weil hunderte E-Mail-Adressen im offenen Verteiler verschickt wurden. Dabei können mehrere Empfänger zum Beispiel über BCC angeschrieben werden, ohne dass die Empfänger die E-Mail Adressen der anderen sehen können. Nähere Informationen finden Sie z.B. im 22. Tätigkeitsbericht der LfD Nds. auf S. 74

Nachladen von gestalterischen Elementen auf der Website

Bei der Nutzung von externen Inhalten wie z.B. googleapis.com, bootstrapcdn.com oder fast.fonts.net werden Daten von den Servern der jeweiligen Anbieter nachgeladen und dazu die IP-Adresse übermittelt. Deshalb sind die Besucher der Website auf diese Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbe­zogenen Daten hinzuweisen und in die Datenschutzerklärung aufzunehmen.

Publiziert am von M. Grubert | Dieser Beitrag wurde unter Allgemein, Datenschutz, EU-DSGVO abgelegt und mit , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.