Leitfaden „Datenpannen-Management“

Seit dem 25.05.2018 besteht eine gesetzliche Meldepflicht (Art. 33 DS-GVO) bzw. Informationspflicht (Art. 34 DS-GVO) bei Datenschutzverletzungen. Dieser Leitfaden enthält Empfehlungen zur Vorgehensweise bei einem Datenschutzvorfall, eine Prozessempfehlung zur organisatorischen Umsetzung und ein Dokumentationsformular.

Die Dokumente finden Sie wie gewohnt in der Kombox.

Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Publiziert am von M. Grubert | Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.