Mobiles Arbeiten während der Corona-Pandemie

Derzeit arbeiten auch Beschäftigte öffentlicher Stellen aufgrund der Corona-Pandemie zunehmend mobil. Häufig werden hierbei private Endgeräte seitens der Beschäftigten genutzt, um ihrer Arbeit nachzukommen. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen akzeptiert nun die Nutzung privater Endgeräte sowie die Nutzung von Messengern und Clouddiensten durch öffentliche Stellen, solange bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten werden. Was dabei zwingend zu beachten ist finden Sie hier:

https://lfd.niedersachsen.de/startseite/allgemein/mobiles-arbeiten-corona-186918.html

Hinweis: Die dort genannten Rahmenbedingungen sind seitens der verantwortlichen Stellen zu konkretisieren. Sie stellen u. E. allenfalls Minimalanforderungen dar, die durch geeignete techn.-org. Maßnahmen abzusichern sind. Auf jeden Fall sind diese – wenn auch zunächst in knapper Form – zu dokumentieren. Bitte kontaktieren Sie uns unbedingt, wenn bei Ihnen das Mobile Arbeiten thematisiert bzw. kurzfristig umgesetzt werden soll.

Publiziert am von J. Schade | Dieser Beitrag wurde unter Allgemein, Aufsichtsbehörde veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.