Neue Rechtsprechung: Nutzung von Cookies auf Webseiten

Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil vom 01.10.2019 – C-673/17 über die Nutzung von Cookies entschieden. Es wurde festgestellt, dass für Cookies grundsätzlich eine Einwilligung einzuholen ist. Ausgenommen sind Techniken und Verfahren, die technisch notwendig sind.

Eine Einwilligung wird in der Regel mithilfe eines Cookie-Banners eingeholt. Zu beachten ist, dass für jede Cookie-Art eine differenzierte Einwilligung eingeholt werden muss. Die teils verbreiteten Methoden des vorausgefüllten Kästchens (Opt-Out) oder einem Zustimmungsbutton ohne Alternativen sind als unzulässig anzusehen.

Hinsichtlich der technischen Umsetzung wenden Sie sich bitte an den Ersteller Ihrer Webseite.

Publiziert am von M. Grubert | Dieser Beitrag wurde unter Allgemein, Datenschutz, EU-DSGVO abgelegt und mit , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.