Uns erreichen derzeit zahlreiche Anfragen, wie die Einrichtung von Heimarbeitsplätzen datenschutzkonform gestaltet werden kann. Grundsätzlich ist unsere Haltung hierzu derzeit wie folgt:
Arbeitsplätze im Homeoffice müssen dieselben Anforderungen wie im Dienstgebäude erfüllen. Dazu gehört u.a., dass Bereiche und Systeme der Informationstechnik z.B. nicht durch Dritte betreten bzw. genutzt werden können (separate Räumlichkeiten, verschließbare Schränke, geschützter Zugang zum PC usw.). Eine Dienstvereinbarung oder -anweisung, auch mit dem Zutrittsrecht für den behördlichen/betrieblichen Datenschutzbeauftragten und die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen, sollte ebenfalls erstellt werden.
Ein Muster finden Sie z.B. beim dbb (Dt. Beamtenbund und Tarifunion): https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2014/140903_alternierende_teleheimarbeit.pdf
Die LfD Niedersachsen hat Hinweise zum Thema Homeoffice während der Corona-Krise herausgegeben, die Sie hier abrufen können:
https://lfd.niedersachsen.de/startseite/allgemein/mobiles-arbeiten-corona-186918.html
Wir weisen darauf hin, dass die dort gegebenen Hinweise für die Durchführung von Heimarbeit auf Privatrechnern aus datenschutzrechtlicher Sicht umzusetzen sind, da es sich sonst nach unserer Auflassung um eine Datenübermittlung handelt, für die eine Rechtsgrundlage vorliegen muss (z.B. sicherstellen, dass die Daten hinterher wieder vom Privatgerät datenschutzgerecht(!) gelöscht werden). Eine Lösung mit dienstlichen Geräten sollte daher bevorzugt erfolgen.
Des Weiteren finden Sie unter https://www.datenschutzzentrum.de/uploads/it/uld-ploetzlich-homeoffice.pdf weitere hilfreiche Informationen und Umsetzungsempfehlungen des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein. Auch hier wird auf die Nutzung von privaten Geräten und die zu treffenden Vorkehrungen eingegangen.