Abmahnwelle gegen den Einsatz von Google Fonts auf Webseiten

Momentan kommt es vermehrt zu Abmahnschreiben gegen das Einbinden von Google Fonts auf Webseiten. Auslöser ist eine Entscheidung des Landgerichts München, welches einem Kläger einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 100€ gegen einen Webseitenbetreiber zusprach, der Google Fonts datenschutzwidrig eingesetzt hatte. Für eine datenschutzkonforme Verwendung, sollten die Schriftarten heruntergeladen und lokal auf eigenen Servern gespeichert werden.
Nun ruft die Landesbeauftragte für Datenschutz (LfD) Niedersachsen dazu auf, Webseiten datenschutzkonform zu gestalten. Die behördliche Internetpräsentation ist die „Visitenkarte der Behörde“ und für jedermann im Internet erreichbar. Datenschutzverstöße auf Webseiten können dementsprechend besonders leicht erkannt werden.

Mehr Informationen sind auf der Webseite der LfD Niedersachsen zu finden: https://lfd.niedersachsen.de/startseite/infothek/presseinformationen/abmahnungen-zu-datenschutzverstossen-auf-webseiten-vermeiden-google-fonts-lokal-einbinden-217509.html

Publiziert am von L. Willms | Dieser Beitrag wurde unter Allgemein, Aufsichtsbehörde, Datenschutz veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.