KDO – Kunden- und Partnertage 2023

Vom 14.-16.03.2023 finden erneut die Kunden- und Partnertage als reines Onlineformat statt. Zu erreichen ist die Veranstaltungsplattform unter https://kupata.kdo.de.

Über diese Plattform haben Sie die Möglichkeit, flexibel an Fachvorträgen teilzunehmen, die virtuellen Messestände zu besuchen und direkt mit KDO-Mitarbeitern*innen in Kontakt zu treten.

Auch wir stehen Ihnen gerne am Messestand jederzeit für einen Informations- und Ideenaustausch zur Verfügung. Zusätzlich werden wir am 15.3.2023 im Fachforum über die Themen Social Engineering, Aktuelles zum Datenschutz, IT-Grundschutzprofil Basisabsicherung, Schulungskonzept und E-Learning referieren. Über eine rege Beteiligung würden wir uns natürlich sehr freuen.

Die Anmeldung zur Veranstaltung ist kostenfrei unter https://kupata.kdo.de möglich. Das vollständige Vortragsprogramm wird dort ab Anfang Februar zu finden sein.

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BSI sucht Modellkommunen für Einführung in die Informationssicherheit

Mit einem Schreiben an die kommunalen Spitzenverbände (DLT, DST, DSTGB) hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) diese darüber informiert, dass sie den Einstieg in den IT-Grundschutz für Kommunen praxisnäher gestalten möchten, indem sie im Rahmen eines Projekts eine Einstiegsstufe in die Informationssicherheit entwickeln möchten, die sich unterhalb der Basis-Absicherung bewegen soll. Hierfür werden seitens des BSI 4-5 Modellkommunen mit „keiner bis wenig Erfahrung im Bereich der Informationssicherheit“ gesucht. Geplant ist seitens des BSI ein dreitägiger Workshop mit den Modellkommunen, um den Ist-/Soll-Zustand zu ermitteln. Sollten Sie Interesse an einer Teilnahme haben, können Sie sich gerne an die o. g. Spitzenverbände wenden. Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an: it-sicherheit@kdo.de  

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Ihre DSB informieren zum Servicekonto

Da es in letzter Zeit vermehrt zu Anfragen zum Servicekonto gekommen ist, möchten wir Sie darüber informieren, dass wir Ihnen als ihre Datenschutzbeauftragten momentan leider noch keine zufriedenstellenden Antworten liefern können. Wir warten immer noch auf eine Rückmeldung seitens des Innenministeriums, da bei einer Besprechung mit dem MI, Dataport, IT-Niedersachsen und dem CEO des Landes Niedersachsen, Herrn Dr. Baier eine Änderung der Verträge in Aussicht gestellt wurde.
Aus unserer Sicht handelt es sich nicht um eine Auftragsdatenverarbeitung sondern um eine gemeinsame Verantwortlichkeit. Einer der Gründe, warum wir diese Verträge in Frage gestellt haben, ist eben die derzeitige Unmöglichkeit seitens der Kommunen bereits zum jetzigen Zeitpunkt Aussagen darüber zu treffen, welche Fachverfahren angebunden und somit welche Daten verarbeitet werden sollen. Ebenso ist es weder Ihnen noch uns möglich, festzustellen, ob die technisch-organisatorischen Maßnahmen, die lt. Vertrag seitens IT-Niedersachsen getroffen werden, ausreichend sind, um die Risiken der Datenverarbeitung sicher beherrschen zu können.

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Abmahnwelle gegen den Einsatz von Google Fonts auf Webseiten

Momentan kommt es vermehrt zu Abmahnschreiben gegen das Einbinden von Google Fonts auf Webseiten. Auslöser ist eine Entscheidung des Landgerichts München, welches einem Kläger einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 100€ gegen einen Webseitenbetreiber zusprach, der Google Fonts datenschutzwidrig eingesetzt hatte. Für eine datenschutzkonforme Verwendung, sollten die Schriftarten heruntergeladen und lokal auf eigenen Servern gespeichert werden.
Nun ruft die Landesbeauftragte für Datenschutz (LfD) Niedersachsen dazu auf, Webseiten datenschutzkonform zu gestalten. Die behördliche Internetpräsentation ist die „Visitenkarte der Behörde“ und für jedermann im Internet erreichbar. Datenschutzverstöße auf Webseiten können dementsprechend besonders leicht erkannt werden.

Mehr Informationen sind auf der Webseite der LfD Niedersachsen zu finden: https://lfd.niedersachsen.de/startseite/infothek/presseinformationen/abmahnungen-zu-datenschutzverstossen-auf-webseiten-vermeiden-google-fonts-lokal-einbinden-217509.html

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Notfallpläne vieler Kommunen auf dem Prüfstand

In Folge der Sabotageakte auf die Pipelines Nordstream 1 und 2 sowie auf die Kommunikationskabel der deutschen Bahn, sind viele Landkreise besonders wachsam geworden. Sie überprüfen ihre Notfallpläne auf das Szenario eines Blackouts, einem länger anhaltenden und großflächigen Stromausfall. Im Ernstfall soll vor allem die Versorgung der kritischen Infrastruktur gewährleistet werden. Hierzu zählen Verwaltungen, Energie- und Wasserversorger, aber auch Krankenhäuser und Pflegeheime. So probte vergangene Woche der Katastrophenschutzstab des Landkreis Vechta, was bei einem Stromausfall auf die Rettungskräfte und die Mitarbeitenden des Landkreises zukäme. Der NDR berichtete hiervon: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Kommunen-treffen-Vorkehrungen-fuer-moeglichen-Stromausfall,stromausfall466.html

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